Warum die richtige Notbeleuchtung so wichtig ist ...

Die Notbeleuchtung ist ein essentieller Bestandteil des Sicherheitskonzeptes eines Gebäudes und muss bei jeder Planung Berücksichtigung finden. Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten dienen in Gefahrensituationen dem risikolosen Verlassen von Gebäuden oder Anlagen.

Jede einzelne Leuchte dieses Sicherheitssystems kann Menschenleben retten

Und genau deshalb ist die Notbeleuchtung durch viele Vorschriften und Normen reguliert. – Vorschriften gelten auf Landesebene und können von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Normen dagegen haben mindestens deutschlandweit, teilweise aber auch europaweit Gültigkeit. So kann es passieren, dass sich eine Norm und eine Vorschrift widersprechen. In einem solchen Fall haben die Auflagen der Abnahmebehörde und die bundesweit geltenden Arbeitsstättenverordnungen der Länder immer Vorrang vor den Festlegungen der DIN- und VDE-Normen. Generell ist hier eine enge Zusammenarbeit von Leuchtenhersteller und Planer hilfreich, um schon im Vorfeld diesbezügliche Fragen zu klären.

20 Minuten Stromausfall pro Jahr in Deutschland

Gerade für ortsfremde Personen sollen die Notbeleuchtung und dabei vor allem die Rettungszeichenleuchten den sicheren Weg aus dem Gebäude weisen. Die allgemeine Stromversorgung in Deutschland ist sehr gut und fällt laut Bundesnetzagentur nur ca. zwanzig Minuten im Jahr aus, das entspricht ungefähr 0,004 %. Dazu kommt, dass eine gefährliche Situation in einem Gebäude wie eine Panik oder ein Brand nicht immer einen Stromausfall zur Folge hat. Es ist also überraschend selten davon auszugehen, dass das Gebäude bei einem Notfall völlig dunkel ist. Für diesen Fall gelten dann aber die Anforderungen der DIN 4844.

Notbeleuchtung muss auch in heller Umgebung eine hohe Auffälligkeit haben

Genauso muss die Notversorgung der Sicherheitsbeleuchtung in dem Fall gewährleistet sein. Dabei ist es irrelevant, ob die Beleuchtungsanlage in Einzel- oder Zentralbatterievariante vorhanden ist. Die hohe Qualität, die ständige Überwachung und regelmäßige Wartung der Anlagen müssen so zusammenspielen, dass das komplette Beleuchtungssystem jederzeit verfügbar ist.

Fällt nur eine Leuchte der Sicherheitsbeleuchtung aus, besteht Gefahr für Menschenleben.

Definition Notbeleuchtung und Rettungszeichenleuchten

Die Notbeleuchtung ist eine Beleuchtung, die beim gesamten oder partiellen Ausfall der Stromversorgung für die allgemeine Beleuchtung wirksam wird. Rettungszeichenleuchten sind ein Teil der Notbeleuchtung, müssen aber auch bei Vorhandensein der allgemeinen Beleuchtung bestimmte Richtlinien einhalten.

Heutzutage können Gebäude und Anlage eine Größe erlangen, die nicht mehr einfach zu überschauen ist. Bei einem Notfall ist die Orientierung daher meistens sehr schwierig, wenn nicht sogar unmöglich. Um die schnellstmögliche Räumung des Gebäudes zu gewährleisten, ist es in Deutschland, wie in den meisten anderen Ländern, Pflicht, ein von der allgemeinen Stromversorgung unabhängiges Beleuchtungssystem zu installieren. Durch dieses System sollen die Menschen die Gefahrensituation unbeschadet und sicher verlassen können.

Definition Sicherheitsbeleuchtung

Die Sicherheitszeichen zur Kennzeichnung der Rettungswege müssen sowohl bei der allgemeinen Stromversorgung als auch im Notfall durch eine Lichtquelle angestrahlt werden. Diese Beleuchtung kann bei den beleuchteten Rettungszeichen durch eine separate Leuchte oder bei hinterleuchteten Rettungszeichen durch ein internes Leuchtmittel erfolgen.
Die Notbeleuchtung, welche in der DIN EN 1838 definiert wird, unterteilt sich dabei in Sicherheitsbeleuchtung und Ersatzbeleuchtung. Die Sicherheitsbeleuchtung unterteilt sich wiederum in „Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege", „Antipanikbeleuchtung" und „Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung". Die unabhängige Stromversorgung erfolgt entweder durch eine zentrale Ersatzstromquelle oder dezentral durch einen in der Leuchte integrierten Akkumulator. Die genaue Beschaffenheit der Sicherheitsbeleuchtungsanlagen ist in der DIN V VDE V 108-100 festgeschrieben.

Zusammenspiel Beleuchtung und Stromversorgung

Zusammenspiel Beleuchtung und Stromversorgung

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